Verwaltungsverfahren und Ansprüche gegen Versicherungsträger
Rechtsanwalt Mag. Andreas Engler berät Sie kompetent in allen Belangen des Verwaltungsrechts und vertritt Sie im Verwaltungsverfahren und im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Die Rechtsanwaltskanzlei ist außerdem regelmäßig mit der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Versicherungsträger (z.B. AUVA, PVA) aber auch mit ähnlichen Ansprüchen (z.B. aus privater Unfallversicherung) befasst und errichtet und registriert Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Verwaltungsverfahrensrecht
Sie erhalten fundierte Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht sowie anwaltliche Vertretung im behördlichlichen Verwaltungsverfahren (z.B. Verfahren nach dem Allgemeinen Verwaltungsgesetz – AVG, Wasserrechtsgesetz – WRG, Gewerberecht – GewO oder Denkmalschutzgesetz – DMSG). Die Rechtsanwaltskanzlei übernimmt die rechtliche Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und die Erhebung von Rechtsmitteln gegen Bescheide (z.B. Vorstellung, Berufung, Beschwerden), etwa aufgrund rechtlicher Fehler oder Verfahrensmängel sowie Ihre Vertretung im Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht.
Überprüfung der Versicherungsleistung
Wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei die Evaluierung Ihrer Ansprüche (z.B. aufgrund Invalidität) und Überprüfung der Versicherungsleistung anhand des Versicherungsvertrages sowie die Geltendmachung der Leistungen aus Ihrem Unfallversicherungsvertrag (z.B. Abgeltung für Invalidität, Renten, Pauschalen) und Ihre rechtliche Vertretung im gerichtlichen Verfahren (z.B. Streit um die Höhe des Invaliditätsgrades und Ausmaß der unfallbedingten Einschräkungen, Erörterung von Sachverständigengutachten).
Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten
Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei die Geltendmachung von Entschädigungsleistungen (z.B. Versehrtenrente) bei Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund gesetzlicher Unfallversicherung. Sie erhalten professionelle anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Verfahren gegen die Sozialversicherungsträger (z.B. AUVA) vor den Arbeits- und Sozialgerichten (z.B. Streit um das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit, Erörterung von Gutachten).
Invalidität und Berufsunfähigkeit
Bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Rehabilitationsgeld, Invaliditätspension und Berufsunfähigkeitspension und besorgt für Sie die Klagsführung gegen ablehnende Bescheide der Pensionsversicherungsträger sowie Ihre anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten.
Richtige Einschätzung des Pflegebedarfs
Bei körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen oder Sinnesbehinderung und entsprechendem Pflegebedarf übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei die Einschätzung des Pflegebedarfs und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Pflegegeld nach negativen oder unzureichenden Pflegegeldbescheiden.
Aktuelle Pflegegeldsätze finden Sie hier.
Bei akuten Pflegefällen von Angehörigen kann die Registrierung einer Erwachsenenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis – ÖZVV durchgeführt werden.
Vorsorge für medizinische Behandlung
Mit einer Patientenverfügung können bestimmte medizinische Behandlungen vorweg für den Fall, dass der Patient nicht mehr äußerungsfähig ist, abgelehnt werden. Die Rechtsanwaltskanzlei bietet Rechtsberatung bei allen Fragen zum Thema Patientenverfügung, Formerfordernisse und Rechtsfolgen und übernimmt die Errichtung und Registrierung von Patientenverfügungen im Patientenverfügungsregister.
Vorkehrung für den Vorsorgefall
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bereits vor dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit selbst bestimmen, von wem und in welchen Bereichen in diesem Fall, dem sogenannten Vorsorgefall, Entscheidungen und Ihre Vertretung für Sie übernommen bzw. besorgt werden sollen. Die Rechtsanwaltskanzlei bietet Rechtsberatung bei allen Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht, Formvorschriften und Rechtsfolgen und übernimmt die Errichtung und Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis – ÖZVV.